Stoffwindelzuschuss
für Rheinstettener Eltern

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Antrag

Informationen und Voraussetzungen

Warum Stoffwindeln?

Jedes Kleinkind verbraucht in den ersten Lebensjahren durchschnittlich circa 5 Windeln pro Tag. Bei der Verwendung von Einwegwindeln fallen pro Kind circa 1 Tonne Abfall an – das ist ein großer Teil unseres Hausmülls. Durch die Nutzung von Stoffwindeln können diese Abfälle vermieden werden.

Die Stadt Rheinstetten belohnt das Umweltbewusstsein beim Verzicht auf Einwegwindeln mit 50 Euro pro Kind.

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Wichtige Hinweise:

 

• Der Zuschuss kann für jedes Kinds unter drei Jahren nur einmalig gewährt werden.


• Der Hauptwohnsitz der Eltern muss in Rheinstetten liegen.


• Dem Antrag ist der Kaufbeleg der Stoffwindeln beizufügen bzw. hochzuladen. Bei Nutzung eines Windelservices ist ein Nachweis mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr erforderlich. Bei Käufen von Privatpersonen ist ein geeigneter Nachweis, wie beispielsweise eine Quittung oder ein Kontoauszug, beizufügen bzw. hochzuladen.


• Dem Antrag ist die Geburtsurkunde des Kindes beizufügen bzw. hochzuladen.
 

• Die Gewährung der Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

 

Stadt Rheinstetten
Sachgebiet Steuern/Gebühren/Abgaben
Rappenwörthstraße 49
76287 Rheinstetten

Tel.: 07242 9514-0 / E-Mail: steuerverwaltung@rheinstetten.de / Webseite: www.rheinstetten.de

Informationen und Voraussetzungen

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Wie funktioniert das?

1.
Lesen Sie die Datenschutzbestimmungen und erteilen Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung.


2. Füllen Sie den Online Antrag aus. Eine PDF Version steht Ihnen auf unserer Internetseite unter www.rheinstetten.de zur Verfügung. Alternativ erhalten Sie den Antrag auch in gedruckter Form im Rathaus Mitte.


3. Fügen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes sowie den Nachweis über den Kauf der Mehrwegwindeln bei,  indem Sie diese hochladen.

4. Reichen Sie den Antrag am Ende des Vorgangs über den Button „Antrag Einreichen“ ein.

Stadt Rheinstetten
Sachgebiet Steuern/Gebühren/Abgaben
Rappenwörthstraße 49
76287 Rheinstetten

Tel.: 07242 9514-0 / E-Mail: steuerverwaltung@rheinstetten.de / Webseite: www.rheinstetten.de

Datenschutzhinweise

Informationen zum Datenschutz gemäß §13 DSGVO

  • Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung
  • Datenschutzbestimmungen
  • Auskunftsrecht und Kontaktadressen
  • Datenschutzbeauftragter

Verantwortlicher
Stadt Rheinstetten, Rappenwörthstraße 49, 76287 Rheinstetten
E Mail: rathaus@rheinstetten.de

Datenschutzbeauftragter
E Mail: datenschutz@rheinstetten.de


Zweck der Verarbeitung
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Bearbeitung Ihres Antrags auf Gewährung eines Stoffwindelzuschusses für Rheinstettener Eltern sowie zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und zur Abwicklung der Auszahlung.


Verarbeitete Daten
Name, Anschrift, Kontaktdaten, Geburtsdatum des Kindes, Nachweis der Geburt sowie Nachweise über den Kauf von Mehrwegwindeln und ggf. Bankverbindung.


Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung der im Rahmen des Antrags erhobenen personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit den einschlägigen kommunalrechtlichen Bestimmungen sowie den Richtlinien der Stadt Rheinstetten zum Stoffwindelzuschuss. Soweit eine Verarbeitung darüber hinaus erfolgt, basiert diese auf Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.


Empfänger
Zuständige Stellen innerhalb der Stadt Rheinstetten, insbesondere die mit der Bearbeitung des Zuschusses befassten Organisationseinheiten.


Speicherdauer
Die Daten werden für die Dauer der Antragsbearbeitung sowie entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert und anschließend gelöscht.


Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Baden-Württemberg.


Widerruf
Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen unter datenschutz@rheinstetten.de.

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung wird die Formularbearbeitung weiter freigegeben.

Ihre Daten
Angaben zu Bankverbindung

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Beleg der gekauften Mehrwegwindeln oder des Windeldienstes mit einem Gesamtbetrag von mindestens 100 Euro
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